AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Geltungsbereich/Vertragsschluss:
Sämtlichen von uns angebotenen und erbrachten Services und Leistungen, liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.
Gesonderte Vereinbarungen oder Regelungen bedürfen der Schriftform. Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Faxes
oder per E-mail, sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach Auftragsbestätigung. Ein schriftlicher Vertrag bzw. die
Erfüllung des Auftrages gilt als Bestätigung.
2) Rücktritt/Schadenersatz:
Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, behalten wir uns vor, ihm die uns bereits entstandenen Kosten und Auslagen in
Rechnung zu stellen. Des Weiteren schuldet er uns einen Teil des Auftragswertes als Schadenersatz. Dieser ist abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts.
Der entsprechende Prozentsatz ist der unten aufgeführten Auflistung zu entnehmen:
Rücktritt bis 2 Monate vor Veranstaltung: 0%
Rücktritt bis 1 Monat vor Veranstaltung: 15%
Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltung: 30%
Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltung: 50%
Rücktritt weniger als 7 Tage vor Veranstaltung: 75%
3) Mietpreise:
Die genannten Mietpreise verstehen sich zuzüglich 19% Umsatzsteuer für einen Tag, sowie eine max. Veranstaltungsdauer von 8 Stunden,
soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Für jede weitere Stunde werden 10% des Mietpreises zusätzlich in Rechnung gestellt.
Bei Mietpaketen oder Komplettanlagen ist die Bezugsgrundlage der Mietpreis des Paketes bzw. der Mietpreis der kompletten Anlage.
4) Abholung:
Gemietete Gegenstände sind, wenn nicht anders vereinbart, bei uns abzuholen. Der Abholer muss sich bei der Abholung durch einen Personalausweis
ausweisen können. Sollte der Abholer nicht der Auftraggeber oder das gesetzliche Organ des Auftraggebers sein, muss er uns eine entsprechende
Vollmacht übergeben. Die Gefahr über die gemieteten Gegenstände geht bei Übergabe an den Abholer auf den Auftraggeber über.
5) Kaution:
Bei Erstkunden und wenn wir es für nötig halten, behalten wir uns vor, eine Kaution zu verlangen. Die Kautionshöhe richtet sich nach dem Wert der
vermieteten Geräte.
6) Rückgabebedingungen:
Alle Geräte befinden sich in einem technisch einwandfreien Zustand und werden von uns auch so zurückerwartet. Die Geräte werden nach Rückgabe
innerhalb von max. drei Werktagen durch uns auf einwandfreie Funktion, Beschädigungen etc. überprüft. Bei festgestellten Schäden behalten wir uns
Schadenersatzforderungen vor. Der Mieter verpflichtet sich die Geräte und das gemietete Equipment vollständig, sauber und in unbeschädigtem Zustand
zurückzugeben, dies bestätigt er mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein. Des Weiteren hat er sämtl. gemietete Gegenstände vor Rückgabe auf
ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen gehen zu Lasten des Kunden.
7) Rückgabefrist:
Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Termin und nur an unsere Mitarbeiter. Sollte der Kunde die vereinbarte Mietzeit überschreiten verlängert sich diese
automatisch um 24 Stunden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen. Sollten Showtechnik Franken aufgrund dieser
Überschreitung Ausfälle entstehen, können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
8) Haftung:
Der Mieter benutzt den Gegenstand auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Während der Mietzeit haftet der Mieter für alle Schäden, die beim Gebrauch der
Mietsache an dieser oder bei Dritten entstehen. Der Mieter trägt die Kosten für Reparaturarbeiten, die aufgrund Gewalteinwirkung oder unsachgemäßer
Handhabung erforderlich werden. Beschädigungen an der Mietsache sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter unternimmt keine eigenen
Reparaturversuche.
9) Verlust der Mietsache:
Geht die Mietsache verloren, wird unbrauchbar oder ist auf eine andere Art nicht mehr zur Vermietung geeignet, haftet der Mieter in vollem Umfang für die
Beseitigung des Schadens.
10) Verwendung der Mietsache:
Der Vertragspartner darf den Mietgegenstand nur ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über ihn in keiner Weise verfügen, ihn
insbesondere nicht verpfänden oder belasten, ihn auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss ihn vor jeglichen
Zugriffen Dritter schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten ( wie z.B. durch Pfändung).
11) Haftungsausschluss:
Wir, die Showtechnik Franken GbR, haften nicht für Umsatzverluste oder sonstige Einbußen, die auf mangelnde Funktion oder Ausfall eines Gegenstandes zurückzuführen sind.
Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache objektiv feststellbare Mängel zeigen, verpflichten wir uns, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen.
12) Veranstaltungsvoraussetzungen:
Der Mieter schafft die Vorraussetzungen zum Betrieb der ausgeliehenen Geräte. Der Mieter haftet für die Sicherheit der Stromanschlüsse bis zum
Übergabepunkt. Dies gilt auch für die Lastpunkte bei hängenden Aufbauten und die Stabilität der verwendeten Bühnenaufbauten.
Der Mietpreis wird auch fällig sollten diese Vorraussetzungen nicht bestehen.
13) Veranstaltungssicherheit:
Die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung liegt beim Mieter. Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Mieter für die Beaufsichtigung der
gemieteten Gegenstände zu sorgen.
Der Veranstalter / Auftraggeber haftet für die Sicherheit während der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere für durch Gewalteinwirkung seitens der
Besucher entstandene Schäden.
15) Sonstige Verpflichtungen des Veranstalters/Auftraggebers:
Alle anfallenden Steuern und Abgaben, GEMA Gebühren u.ä. trägt der Vertragspartner. Er versichert, dass der Veranstaltungsdurchführung keine sonst
wie gearteten bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezüglichen Genehmigungen hat der Veranstalter zum Schutze der
Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Verleih ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der
anderen Punkte nicht beeinträchtigt. Beide Seiten sind verpflichtet, eine einvernehmliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck
und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen, in Grenzen des AGB Gesetzes, soweit dieses Geltung haben sollte, soweit wie möglich entspricht.